Die schwedische Regierung schlägt in der Proposition 2025/26:279 mehrere Änderungen des Gesetzes über die Gesamtverteidigungspflicht und des Gesetzes zum Beschäftigungsschutz bei bestimmten Diensten innerhalb der Gesamtverteidigung vor, mit dem erklärten Ziel, die Verfügbarkeit von Personal in der Kriegsorganisation zu stärken.

Die Regierung schlägt vor, dass die Pflicht zur Ableistung des Wehrdienstes bei erhöhter Bereitschaft für Personen, die zum Dienst einberufen wurden, verlängert wird, und zwar bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem die gesamtverteidigungspflichtige Person das 47. Lebensjahr vollendet. Für Personen, die zuvor mindestens ein Jahr lang als Berufsoffizier oder Reserveoffizier bei den schwedischen Streitkräften (Försvarsmakten) angestellt waren, soll die Wehrpflicht bis zum Ende des Kalenderjahres gelten, in dem die Person das 70. Lebensjahr vollendet.

Die Kriegsplatzierung in der Wehrpflichtreserve der schwedischen Streitkräfte soll dem Vorschlag zufolge bis zum Ende des Kalenderjahres bestehen bleiben, in dem die gesamtverteidigungspflichtige Person das 47. Lebensjahr vollendet. Ein Wehrpflichtiger, der seit dem letzten Diensteinsatz zehn Jahre lang keinen Dienst geleistet hat, soll in die Personalreserve der schwedischen Streitkräfte kriegsplatziert werden und Teil der Wehrpflichtreserve sein.

Die Vorschläge der Proposition sehen zudem vor, dass die Gesamtzahl der Tage, für die eine einzelne Person zum Bereitschaftsdienst herangezogen werden kann, erhöht wird und dass ein einzelner Diensteinsatz höchstens 230 Tage betragen darf. Das Recht des Einzelnen auf Freistellung von der zivilen Beschäftigung bei Dienstleistung in den schwedischen Streitkräften wird zudem gesetzlich klargestellt.

„Wir bringen nun mehrere Gesetzesvorschläge auf den Weg, um die Verfügbarkeit von Personal in der militärischen Verteidigung zu verbessern und damit Schwedens Verteidigungsfähigkeit sowie die Durchhaltefähigkeit der Kriegsorganisation zu stärken. Dies ist angesichts einer sich verschlechternden sicherheitspolitischen Lage besonders wichtig“, sagt Verteidigungsminister Pål Jonson in einer Pressemitteilung des Verteidigungsministeriums (Försvarsdepartementet).

Die Gesetzesänderungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.