Das schwedische Verteidigungsministerium schreibt, dass die Gesetzesänderungen darauf abzielen, die Mängel zu beheben, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der schwedischen Gesetzgebung über und der Anwendung von Signalaufklärung im Bereich der Verteidigungsnachrichtendienste festgestellt hat.
Verteidigungsminister Pål Jonson (M) erhielt am 4. September 2023 einen Teilbericht über eine Überprüfung des Gesetzes zur Signalaufklärung im Bereich der Verteidigungsnachrichtendienste vom Gerichtspräsidenten Johan Sjöö. Der Teilbericht bestand aus einer Analyse der Maßnahmen, die ergriffen werden sollten, um die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellten Mängel zu beheben, gemäß einer Pressemitteilung des Verteidigungsministeriums.
In dem nun übermittelten Gesetzesratsremiss werden Gesetzesänderungen zur Signalaufklärung im Bereich der Verteidigungsnachrichtendienste sowie zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nationalen Fernmeldeaufklärungsbehörde (Försvarets radioanstalt, FRA) vorgeschlagen.
Gemäß dem Verteidigungsministerium beinhaltet der Vorschlag unter anderem Folgendes:
- Es wird eine Bestimmung eingeführt, die vorsieht, dass eine Aufnahme oder Aufzeichnung, die keine personenbezogenen Daten enthält, in bestimmten Fällen vernichtet werden soll. - Bei der Übermittlung personenbezogener Daten an einen Empfänger im Ausland wird eine neue Bedingung eingeführt, die vorschreibt, dass der Schutz der Privatsphäre bei einer solchen Übermittlung zu berücksichtigen ist. - Ein neues Entscheidungsgremium wird bei der Staatlichen Inspektion für Verteidigungsnachrichtendienste (Statens inspektion för försvarsunderrättelseverksamheten) eingerichtet, das auf Antrag einer Einzelperson prüfen soll, ob die Nachrichten dieser Person erfasst wurden und, falls dies der Fall ist, ob dies in Übereinstimmung mit dem Gesetz geschehen ist, sowie eine begründete Mitteilung darüber zu erteilen, dass die Kontrolle durchgeführt wurde.

