Die schwedische Regierung hat dem Gesetzesrat (Lagrådet) einen Remiss zur Signalaufklärung im Bereich der Verteidigungsnachrichtendienste vorgelegt. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem Urteil vom 25. Mai 2021 Mängel in der schwedischen Signalaufklärungsregulierung festgestellt hat, schreibt das Verteidigungsministerium (Försvarsdepartementet) in einer Pressemitteilung.
Das Verteidigungsministerium schreibt, dass die Gesetzesänderungen darauf abzielen, die Mängel zu beheben, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in der schwedischen Gesetzgebung zur Signalaufklärung im Bereich der Verteidigungsnachrichtendienste sowie in deren Anwendung festgestellt hat.
Verteidigungsminister Pål Jonson (Moderate Sammlungspartei) erhielt am 4. September 2023 einen Teilbericht über eine Überprüfung des Gesetzes zur Signalaufklärung im Bereich der Verteidigungsnachrichtendienste vom Landgerichtspräsidenten Johan Sjöö. Der Teilbericht umfasste eine Analyse der Maßnahmen, die ergriffen werden sollten, um die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellten Mängel zu beheben, so eine Pressemitteilung des Verteidigungsministeriums.
In dem nun vorgelegten Remiss an den Gesetzesrat werden Gesetzesänderungen zur Signalaufklärung im Bereich der Verteidigungsnachrichtendienste sowie zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Nationalen Fernmeldeaufklärungsbehörde (FRA, Försvarets radioanstalt) vorgeschlagen.
Laut dem Verteidigungsministerium beinhaltet der Vorschlag unter anderem Folgendes:
- Es wird eine Bestimmung eingeführt, nach der eine Aufnahme oder Aufzeichnung, die keine personenbezogenen Daten enthält, in bestimmten Fällen vernichtet werden muss. - Eine neue Bedingung wird bei der Übermittlung personenbezogener Daten an einen Empfänger im Ausland eingeführt, die besagt, dass der Schutz der Privatsphäre bei einer solchen Übermittlung zu berücksichtigen ist. - Ein neues Entscheidungsgremium wird bei der Staatlichen Inspektion für Verteidigungsnachrichtendienste (Statens inspektion för försvarsunderrättelseverksamheten) eingerichtet, das auf Antrag einer Einzelperson prüfen soll, ob die Nachrichten dieser Person erfasst wurden und, falls dies der Fall ist, ob dies in Übereinstimmung mit dem Gesetz geschehen ist. Zudem soll eine begründete Mitteilung darüber erteilt werden, dass die Kontrolle durchgeführt wurde.

