Eine Überprüfung des Signalaufklärungsgesetzes wurde durchgeführt, mit Vorschlägen zur Modernisierung, um das Gesetz an die verschlechterte sicherheitspolitische Lage anzupassen. Die Vorschläge beinhalten Änderungen darin, wie die Schwedische Fernmeldeaufklärungsbehörde (FRA – Försvarets radioanstalt) Signalaufklärung in Kriegszeiten, bei Übungen und in Notsituationen betreiben darf, teilt die FRA in einer Pressemitteilung mit.

Nach Angaben der Behörde schlägt die Untersuchung ein neues Gesetz über Signalaufklärung in Krieg und Kriegsgefahr vor, das der FRA die Möglichkeit geben soll, feindliche Aktivitäten in Schweden unter solchen Bedingungen effektiv aufzuklären. Es werden auch Vorschläge für Ausnahmen vom Verbot der Signalerfassung innerhalb Schwedens vorgestellt, wonach Signalaufklärung in besonderen Notsituationen erlaubt werden kann, wenn Menschenleben oder bedeutende Sachwerte gefährdet sind. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, dass die Inspektionsbehörde für strategische Produkte (ISP – Inspektionen för strategiska produkter) das Recht erhalten soll, die Signalaufklärung der FRA auszurichten, um ausländische Direktinvestitionen zu kartieren, die strategische Interessen berühren.

Weiterhin wird vorgeschlagen, dass die FRA an Übungsaktivitäten teilnehmen können soll, um ihre Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit den Schwedischen Streitkräften (Försvarsmakten) zu stärken, mit einer neuen Bestimmung, die Signalaufklärung in realen Signalumgebungen während Übungen ermöglicht. Um die Rechtslage zu klären, wird zudem präzisiert, dass die FRA elektronische Signale erfassen darf, unabhängig davon, ob diese gespeichert sind oder übermittelt werden. Die Vorschläge werden in die Anhörungsrunde geschickt, und die Behörde wird voraussichtlich im Herbst 2024 ihre Stellungnahme abgeben.

Verteidigungsminister Pål Jonson (M) erhielt am 4. September 2023 einen Teilbericht von Sjöö. Der Teilbericht bestand aus einer Analyse der Maßnahmen, die ergriffen werden sollten, um die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellten Mängel zu beheben.

Johan Sjöö wurde am 22. November 2012 von der Regierung zum stellvertretenden Chef der Schwedischen Sicherheitspolizei (SÄPO – Säkerhetspolisen) ernannt. Am 14. Dezember 2016 wurde er von der Regierung zum Oberrichter am Berufungsgericht für Schonen und Blekinge (Hovrätten över Skåne och Blekinge) ernannt.