Das Verwaltungsgericht Stockholm hat festgestellt, dass die Schwedische Beschaffungsbehörde für Verteidigungsmaterial (FMV) berechtigt war, einen Vertrag über den Kauf von Handfeuerwaffen beim finnischen Hersteller Sako abzuschließen. Das Gericht ist der Auffassung, dass die Beschaffung zum Schutz der wesentlichen Sicherheitsinteressen Schwedens notwendig war.

Der deutsche Waffenhersteller Heckler & Koch hatte eine Nachprüfung beantragt mit der Begründung, dass der gemeinsam mit den finnischen Streitkräften geschlossene Vertrag gegen die Vergabevorschriften verstoße. Das Verwaltungsgericht ist jedoch der Ansicht, dass die Entscheidung der FMV von einer Ausnahmeregelung im Gesetz erfasst wird.

– Das Verwaltungsgericht ist der Auffassung, dass die FMV berechtigt war, den Vertrag auf der Grundlage einer Ausnahmeregelung in den Vergabevorschriften zum Schutz der wesentlichen Sicherheitsinteressen Schwedens abzuschließen, sagt Maria Eka, Chefrichterin am Verwaltungsgericht Stockholm, in einer Pressemitteilung von Sveriges Domstolar (Schwedische Gerichte).

Die FMV und die finnischen Streitkräfte schlossen im März 2023 einen zehnjährigen Rahmenvertrag mit Sako über die Lieferung von Handfeuerwaffen. Der Vertrag umfasst unter anderem Sturmkarabiner, Scharfschützengewehre und Präzisionsgewehre und zielt darauf ab, die Versorgungssicherheit zu gewährleisten und die Interoperabilität zwischen Schweden und Finnland zu verbessern.

Die FMV hat seitdem weiterhin Waffen im Rahmen des Vertrags abgerufen. Im November 2024 bestellte die Behörde 22.500 Sturmkarabiner, wobei die Lieferungen bis 2026 andauern sollen.