Lagmann Johan Sjöö hat am 4. September einen Teilbericht der Überprüfung des Gesetzes über die Signalaufklärung in der Verteidigungsnachrichtendienstarbeit an Verteidigungsminister Pål Jonson übergeben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte in einem Urteil vom 25. Mai 2021 Mängel in der Signalaufklärungsregulierung fest. Der Auftrag hat für diesen Teil der Untersuchung analysiert, welche Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellten Mängel zu beheben, gemäß einer Pressemitteilung des schwedischen Verteidigungsministeriums (Försvarsdepartementet) vom 4. September.

Johan Sjöö wurde am 22. November 2012 von der Regierung ernannt zum stellvertretenden Chef der Sicherheitspolizei (Säkerhetspolisen, SÄPO). Am 14. Dezember 2016 wurde er von der Regierung zum Lagmann am Berufungsgericht für Schonen und Blekinge (Hovrätten över Skåne och Blekinge) ernannt. Am 23. Februar des darauffolgenden Jahres wurde Charlotte von Essen, heute Chefin der Sicherheitspolizei (SÄPO), zur stellvertretenden Sicherheitspolizeidirektorin ernannt.

Gemäß der Pressemitteilung des schwedischen Verteidigungsministeriums schlägt die Untersuchung vor, dass die drei vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte festgestellten Mängel durch gesetzliche Regelungen behoben werden sollten, indem folgendes eingeführt wird:

- ein neues Beschlussorgan bei der Staatlichen Inspektion für Verteidigungsnachrichtendienstarbeit (Statens inspektion för försvarsunderrättelseverksamheten), das für die Durchführung der Kontrolle der Signalaufklärung zuständig sein soll, wenn eine Einzelperson eine solche Kontrolle beantragt hat,
- eine ausdrückliche Bedingung, dass der Schutz der Privatsphäre bei der Übermittlung personenbezogener Daten an einen Empfänger im Ausland zu berücksichtigen ist, und
- eine ausdrückliche Vernichtungspflicht auch für Aufzeichnungen oder Niederschriften von Daten, die keine personenbezogenen Daten enthalten, sofern diese als bedeutungslos für die Signalaufklärungstätigkeit eingestuft werden.

Möchte Ihre Organisation mit einer Neuigkeit oder Anzeige sichtbar sein?

Klicken Sie hier für weitere Informationen - Kontaktieren Sie uns!

Folgen Sie uns gerne auf Facebook, LinkedIn und X (ehemals Twitter)