Die Regierung schlägt Änderungen der Militärpolizeiverordnung vor, um die Aufgaben der Militärpolizei zu klären. Der Vorschlag sieht unter anderem vor, dass die Militärpolizei ausdrücklich eine gesetzliche Grundlage erhält, um Straftaten innerhalb der Schwedischen Streitkräfte (Försvarsmakten) zu untersuchen sowie Personenschutz für eigenes Personal der Schwedischen Streitkräfte und ausländisches Militärpersonal zu gewährleisten, das sich im Rahmen der Tätigkeit der Schwedischen Streitkräfte in Schweden aufhält.
Gemäß einem Memorandum des Verteidigungsministeriums wird zudem vorgeschlagen, die kriminalitätspräventiven und überwachenden Aufgaben der Militärpolizei sprachlich zu modernisieren und klarzustellen, dass die Militärpolizei auch bei Aktivitäten, die die Schwedischen Streitkräfte gemeinsam mit ausländischen Militärkräften durchführen, für Ordnung und Sicherheit verantwortlich ist.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Parlamentarischen Ombudsmanns (Justitieombudsmannen, JO) aus dem Jahr 2024. Laut dem Memorandum stellte der JO fest, dass die erforderliche gesetzliche Grundlage fehlte, damit die Militärpolizei Strafermittlungen durchführen oder Ermittlungsmaßnahmen im Rahmen einer Voruntersuchung einleiten konnte, obwohl dies innerhalb der Schwedischen Streitkräfte seit Langem gängige Praxis war. Nach der Entscheidung des JO wurde die bisherige Vereinbarung zwischen den Schwedischen Streitkräften, der Polizeibehörde (Polismyndigheten) und der Staatsanwaltschaft (Åklagarmyndigheten) über die Mitwirkung der Militärpolizei bei Strafermittlungen außer Kraft gesetzt.
Im Memorandum schreibt die Regierung, dass es nicht die Absicht sei, der Militärpolizei neue Aufgaben zu übertragen, sondern bereits ausgeübte Tätigkeiten zu klären und ihnen eine ausdrückliche Rechtsgrundlage zu geben. Mit der vorgeschlagenen Regelung soll die Militärpolizei wieder bei Voruntersuchungen mitwirken und Ermittlungsmaßnahmen innerhalb der Schwedischen Streitkräfte ergreifen können.
Der Vorschlag sieht außerdem vor, den Personenschutzauftrag der Militärpolizei ausdrücklich in der Verordnung zu verankern. Derzeit ist die Militärpolizei unter anderem für den Personenschutz der Führung der Schwedischen Streitkräfte und, bei Bedarf, für ausländisches Militärpersonal im Zusammenhang mit Aktivitäten der Schwedischen Streitkräfte zuständig. Die Regierung ist jedoch der Auffassung, dass auch dies einer klareren gesetzlichen Grundlage bedarf.
Die Änderungen sollen am 1. Dezember 2026 in Kraft treten.

