Laut Altinget setzt sich der Rat zusammen aus der Chefin des Schwedischen Sicherheitsdienstes (Säpo), Charlotte von Essen, dem Generaldirektor der Nationalen Fernmeldeaufklärungsbehörde (FRA), Björn Lyrvall, dem Chef des Militärischen Nachrichtendienstes (Must), Thomas Nilsson, sowie Staats- und Kabinettssekretären aus dem Justiz-, Verteidigungs- und Außenministerium.
Der Rat soll sich regelmäßig treffen und hat bereits seine erste Sitzung abgehalten.
Während der Regierungssitzung vom 2. November trug Ministerpräsident Ulf Kristersson einen Tagesordnungspunkt vor: Einrichtung eines nationalen Nachrichtendienstrates. Bereits zuvor existiert unter der Staatskanzlei (Statsrådsberedningen) ein Büro namens Kansli för samordning av underrättelser (Büro für die Koordinierung von Nachrichtendienstinformationen). Laut der Beschreibung auf der Website der Regierung soll dieses Büro Nachrichtendienstinformationen innerhalb der Regierungskanzlei analysieren und koordinieren.
Auf die Frage, ob die derzeitige Zusammenarbeit unzureichend sei, antwortet Henrik Landerholm:
„Die Zusammenarbeit an sich ist nicht unzureichend. Allerdings erfordert die heutige Bedrohungslage einen umfassenderen Ansatz, und durch die Arbeit des Nationalen Nachrichtendienstrates können Koordinierung und Dialog gestärkt werden. Zusammenarbeit und Koordinierung sind von höchster Bedeutung, da äußere Bedrohungen nicht selten in der inneren Sicherheit zum Ausdruck kommen."
Ende Oktober gab die Regierung bekannt, dass der frühere Ministerpräsident und Außenminister Carl Bildt (Moderate Sammlungspartei, M) zum Sonderermittler ernannt wurde, um eine Überprüfung der schwedischen Nachrichtendiensttätigkeit durchzuführen.
In einer Pressemitteilung des Verteidigungsministeriums vom 30. Oktober schreibt die Regierung, dass die Untersuchung bewerten soll, welcher Nachrichtendienstbedarf bei der Regierung, den Behörden und anderen für die Sicherheit Schwedens relevanten Akteuren besteht und wie dieser Bedarf gedeckt werden kann. Auch die Koordinierung sowie die Fähigkeit, Nachrichtendienstinformationen zur Bedarfsdeckung zusammenzustellen und zu analysieren, sollen untersucht werden. Bei Bedarf soll der Ermittler im Rahmen der Untersuchung auch erforderliche Gesetzgebungsvorschläge unterbreiten.

