Die schwedische Regierung setzt eine Untersuchungskommission ein, die Änderungen der Enteignungsgesetzgebung vorschlagen soll, um dem Staat größere Möglichkeiten zu geben, gegen Immobilienbesitz vorzugehen, der als Bedrohung für die Sicherheit Schwedens eingestuft wird. Der Auftrag ist bis spätestens 31. März 2027 abzuschließen. Der Berufungsrichter Henrik Matz wurde zum Sonderermittler ernannt.
Nach Angaben der Regierung bestehen derzeit nur begrenzte Möglichkeiten, Immobilien zu enteignen, wenn der Besitz Risiken für die Sicherheit Schwedens darstellen kann. Die Kommission soll daher das geltende Recht analysieren und einen neuen Enteignungszweck vorschlagen, der Maßnahmen gegen Immobilien ermöglicht, die beispielsweise für Sabotage, Nachrichtengewinnung oder andere sicherheitsgefährdende Aktivitäten genutzt werden.
„Das bedeutet, dass der Staat ein neues Instrument erhält, um denjenigen zu stoppen, der eine Immobilie nutzt, um beispielsweise Sabotage zu planen oder Schweden auszuspionieren. Wir sehen, dass es Situationen gibt, in denen Immobilienbesitz eine Bedrohung für unser Land darstellen kann", sagt Verteidigungsminister Pål Jonson in einer Pressemitteilung der Regierung.
Der Ermittler Henrik Matz soll unter anderem erfassen, welche Möglichkeiten bereits in der Gesetzgebung vorhanden sind, analysieren, welche Voraussetzungen für eine Enteignung gelten sollen, sowie Vorschläge zu Entschädigungshöhen unterbreiten. Die Vorschläge müssen zudem mit dem Eigentumsschutz im schwedischen Grundgesetz (Regeringsformen), der Europäischen Menschenrechtskonvention und der EU-Grundrechtecharta vereinbar sein.

