Schweden und die USA haben drei neue Durchführungsvereinbarungen im Rahmen des bilateralen Verteidigungskooperationsabkommens DCA (Defence Cooperation Agreement) unterzeichnet. Die Vereinbarungen betreffen strafrechtliche Verfahren, Steuerbefreiung sowie Ein- und Ausreise, laut den Schwedischen Streitkräften (Försvarsmakten).

Die Abkommen wurden am 17. Juni in Stuttgart (Deutschland) von Brigadegeneral Andreas Odung, stellvertretender Leiter der Strategieeinheit des Verteidigungsstabs, und Brigadegeneral Quad Quadri, stellvertretender Leiter für Strategie, Planung und Politik beim U.S. European Command (USEUCOM), im Rahmen der jährlichen Stabsgespräche zwischen den Parteien unterzeichnet.

Laut den Schwedischen Streitkräften wurden die Vereinbarungen in Zusammenarbeit mit unter anderem der Polizeibehörde, der Staatsanwaltschaft, dem Strafvollzug und dem Steueramt ausgehandelt. Die Durchführungsvereinbarungen, sogenannte Implementing Arrangements (IA), sind nicht bindende Unterabkommen, die praktische Voraussetzungen für die Anwendung des DCA-Abkommens schaffen sollen.

Insgesamt wurden nun vier Durchführungsvereinbarungen zwischen Schweden und den USA im Rahmen des DCA unterzeichnet, das die Länder 2023 unterzeichneten. Die erste Vereinbarung, die Infrastruktur betraf, wurde im Juni 2025 unterzeichnet.