Der Rat der EU hat am 15. Dezember 2025 den Beschluss (GASP) 2025/25941 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen angenommen, die die territoriale Integrität, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen.
Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Kaja Kallas, erklärt in einer Stellungnahme, dass der Rat fünf Personen und vier Einrichtungen in die Liste der Personen, Einrichtungen und Organisationen aufgenommen hat, die gemäß dem Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP restriktiven Maßnahmen unterliegen.
In der Stellungnahme wird angegeben, dass Albanien, Bosnien und Herzegowina, Island, Liechtenstein, Moldawien, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen und die Ukraine sich dem Ratsbeschluss anschließen. Dem Text zufolge haben die Länder sicherzustellen, dass ihre nationale Politik mit dem Beschluss vereinbar ist. Die EU erklärt in der Stellungnahme, dass die Union das Bekenntnis zur Kenntnis nimmt und es begrüßt.

