Die norwegische Regierung führt besondere Regelungen für die Forsvarets høgskole (FHS, Norwegische Verteidigungsakademie) ein, die das Hochschulrecht an die militärische Ausbildung anpassen. Unter anderem können Studierende von der Ausbildung ausgeschlossen werden, wenn sie ihre Sicherheitsfreigabe verlieren, während die Beschränkungen der Arbeitszeit von Studierenden an der FHS nicht gelten sollen.
Die neue Verordnung tritt am 1. September in Kraft und beinhaltet mehrere Ausnahmen vom norwegischen Universitäts- und Hochschulgesetz, wie aus einer Pressemitteilung der Regierung hervorgeht. Hintergrund sind die besonderen Anforderungen, die an die FHS als militärische Ausbildungseinrichtung gestellt werden.
Eine Änderung betrifft die Sicherheitsfreigabe. Die FHS erhält das Recht, Studierende von der Ausbildung auszuschließen, wenn diese ihre Freigabe verlieren oder diese unter das für die Ausbildung erforderliche Niveau abgesenkt wird. Wird die Berechtigung eines Studierenden zum Zugang zu sicherheitsklassifizierten Informationen eingeschränkt, kann der Studierende bis zur Entscheidung im Freigabeverfahren von der Ausbildung suspendiert werden. Die FHS soll dem Studierenden dabei, soweit möglich, die Gelegenheit geben, das laufende Semester abzuschließen.
Auch dauerhaft fehlende medizinische Tauglichkeit kann Grundlage für einen Ausschluss sein. Die Verordnung behält zugleich besondere Regeln zur Eignungsbeurteilung bei, die sicherstellen sollen, dass Studierende über die erforderlichen Voraussetzungen verfügen, um als Offiziere in den Forsvaret (norwegische Streitkräfte) zu dienen.
Die FHS wird zudem von den regulären Vorgaben zur zulässigen Arbeitsstundenzahl von Studierenden im Hochschulwesen ausgenommen. Die Regierung begründet die Ausnahme damit, dass die militärische Ausbildung Training und Übungen unter Bedingungen umfasst, die Krisen- und Kriegssituationen nachbilden sollen, und daher zeit- und ressourcenintensiv sein kann. Die Arbeitsbelastung soll dabei weiterhin vertretbar bleiben und im Qualitätssystem der Hochschule dokumentiert werden.
Die Verordnung räumt dem norwegischen Verteidigungschef darüber hinaus die Möglichkeit ein, im Falle von Krieg, Kriegsgefahr oder Mobilisierung und Truppenaufwuchs gemäß dem norwegischen Verteidigungsgesetz weitere Ausnahmen von Teilen des Universitäts- und Hochschulgesetzes zu beschließen. Die Regierung verweist darauf, dass die FHS in solchen Fällen angepasst werden muss, um ihre Aufgaben im Rahmen der nationalen operativen Planung erfüllen zu können. Die Schwelle für solche Ausnahmen soll laut Regierung hoch angesetzt sein.
Die FHS behält zudem ihr derzeitiges Vorstandsmodell mit neun Mitgliedern, dem die Chefs der drei Teilstreitkräfte angehören. Weitere Sonderregelungen betreffen unter anderem die Anstellung des Rektors und des militärischen Personals sowie die Zulassung von Studierenden.
NDS berichtete im März über eine weitere Änderung des norwegischen Systems zur Sicherheitsüberprüfung. Die Regierung plant, ab 2027 die zivile und militärische Sicherheitsüberprüfung im neuen Klareringsdirektoratet (Direktorat für Sicherheitsüberprüfungen) zusammenzuführen, vorausgesetzt, das Storting (norwegisches Parlament) billigt die dafür erforderliche Gesetzesänderung.

