Das Nationale Cybersicherheitszentrum (NCSC) Schwedens hat neue Empfehlungen veröffentlicht, wie Schweden den Übergang zur quantensicheren Kryptographie durchführen soll. Das Ziel ist, den Übergang bis spätestens 2035 abzuschließen, während Einrichtungen, die besonders sensible Informationen verarbeiten, empfohlen wird, bereits bis 2030 fertig zu sein.

Laut NCSC wird Verschlüsselung in weiten Teilen der digitalen Gesellschaft eingesetzt, von elektronischer Kommunikation und Bankdienstleistungen bis hin zu gesellschaftskritischer Infrastruktur. Gleichzeitig wird eingeschätzt, dass künftige Quantencomputer langfristig in der Lage sein könnten, Teile der heutigen kryptographischen Methoden zu brechen, was einen schrittweisen Übergang zu neuen quantensicheren Lösungen erfordert.

„Wir müssen rechtzeitig handeln, da der Übergang viele Jahre in Anspruch nehmen wird. Es geht darum, langfristige Sicherheit und Widerstandsfähigkeit in der digitalen Gesellschaft zu schaffen", sagt Alexander Engström, Professor für Mathematik und Mitarbeiter der schwedischen Signals Intelligence Agency (FRA), der zur Entwicklung quantensicherer Kryptographie beiträgt, in einer Erklärung des NCSC.

In den Empfehlungen werden Organisationen aufgefordert, das Thema unverzüglich auf Führungsebene zu heben, ihre kryptographischen Ressourcen zu inventarisieren und eine Zusammenarbeit beim Übergang zu etablieren. Gleichzeitig wird betont, dass nicht die gesamte bestehende Kryptographie ausgetauscht werden muss, sondern dass die Arbeit schrittweise und auf Grundlage der Risikobeurteilungen der jeweiligen Einrichtungen erfolgen soll.

Der veröffentlichte Bericht gibt an, dass der Übergang zur quantensicheren Kryptographie bis spätestens Ende 2035 abgeschlossen sein soll. Für Informationen, die als länger als zehn Jahre sensibel eingestuft werden, beispielsweise bestimmte Gesundheitsdaten, wird empfohlen, den Übergang bis spätestens 2030 durchzuführen.

Das NCSC betont außerdem, dass die Empfehlungen mit der NIS2-Richtlinie und dem schwedischen Cybersicherheitsgesetz übereinstimmen, in denen der Einsatz von Kryptographie ausdrücklich als Teil der Cybersicherheitsarbeit von Organisationen hervorgehoben wird.

„Organisationen, die bereits jetzt mit den Vorbereitungen beginnen, werden sowohl in sicherheitstechnischer Hinsicht als auch bei der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen besser aufgestellt sein", sagt Alexander Engström.