Die schwedische Regierung hat Botschafter Andreas von Beckerath zum Generaldirektor und Behördenleiter des schwedischen Auslandsnachrichtendienstes UND (Sveriges utrikes underrättelsetjänst) ernannt. Annika Brändström wird Überdirektorin, wenn die neue Behörde am 1. Januar 2027 ihre Tätigkeit aufnimmt. Beide treten ihr Amt am 1. Januar 2027 an, zeitgleich mit dem Beginn der Tätigkeit der UND. Ihre Amtszeiten laufen bis zum 31. Dezember 2032.

Andreas von Beckerath ist derzeit Schwedens EU-Botschafter in Belgrad und war zuvor Botschafter in Warschau und Kyjiw, schreibt die Regierung in einer Pressemitteilung. Er war zudem Leiter der Abteilung für Osteuropa und Zentralasien im schwedischen Außenministerium und diente an mehreren schwedischen Auslandsvertretungen.

"Sie verfügen über fundierte Erfahrungen in der Außen- und Sicherheitspolitik und sind bestens geeignet, die neue Organisation aufzubauen und die Tätigkeit so weiterzuentwickeln, dass die schwedische Nachrichtendienstfähigkeit sowohl kurz- als auch langfristig gestärkt wird", sagt Außenministerin Maria Malmer Stenergard in der Pressemitteilung.

Annika Brändström arbeitet derzeit als Sonderermittlerin mit dem Auftrag, die Einrichtung der UND vorzubereiten. Sie war zuvor stellvertretende nationale Sicherheitsberaterin und hatte mehrere Positionen innerhalb der Regierungskanzlei inne, unter anderem mit Verantwortung für Krisenmanagement, Sicherheit und Bereitschaft.

Als Überdirektorin wird Brändström unter anderem einen besonderen Fokus auf technische Innovation, strategische Fähigkeitsentwicklung und die Zusammenarbeit mit anderen Akteuren in diesem Bereich legen. Von Beckerath erhält als Behördenleiter die übergreifende Verantwortung für die Tätigkeit.

NDS hat die Arbeit an der neuen Behörde verfolgt, seit die Regierung im Oktober 2023 Carl Bildts Untersuchung zum Nachrichtendienst einsetzte. Im Oktober 2025 brachte die Regierung den Vorschlag für einen neuen zivilen Auslandsnachrichtendienst voran und beauftragte Annika Brändström mit der Vorbereitung der Einrichtung. Im Mai 2026 berichtete NDS über die Gesetzesvorlage (lagrådsremiss) für das Regelwerk der UND, und am 20. August stellte sich der Außenausschuss hinter die Gesetzesänderungen, die erforderlich sind, damit die Behörde ihre Tätigkeit am 1. Januar 2027 aufnehmen kann.