— Die Aufgabe der Militärpolizei besteht darin, die allgemeine Ordnung und Sicherheit innerhalb der Schwedischen Streitkräfte aufrechtzuerhalten. Die Untersuchung einer begangenen Straftat gehört nicht zum Aufgabenbereich der Militärpolizei. Meine Schlussfolgerung ist, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt, die es der Militärpolizei ermöglicht, bei einer Strafermittlung mitzuwirken, sagt JO Per Lennerbrant gegenüber Dagens Juridik.
Eine bestehende Vereinbarung mit der Polizeibehörde (Polismyndigheten) und der Staatsanwaltschaftsbehörde (Åklagarmyndigheten), die der Militärpolizei erlaubt, bei Strafermittlungen zu assistieren, wird vom JO als rechtlich ungültig eingestuft. Der JO hat zudem darauf hingewiesen, dass die Befugnisse von Polizeibeamten direkt durch Gesetz und nicht durch Verordnung geregelt werden sollten, und hat die Frage an die Regierung herangetragen.
– Die Militärpolizei hat seit jeher Polizei und Staatsanwaltschaft bei Strafermittlungen innerhalb der Schwedischen Streitkräfte unterstützt. Nun hat der JO jedoch festgestellt, dass die rechtlichen Voraussetzungen hierfür fehlen, schreibt der moderate Reichstagsabgeordnete und Mitglied des Justizausschusses (Justitieutskottet) Fredrik Kärrholm auf X (ehemals Twitter), und fährt fort:
– Dann müssen wir schlicht dafür sorgen, dass die erforderlichen Gesetze verabschiedet werden. Eine Selbstverständlichkeit.

