Die Regierung hat eine besondere Untersuchungskommission eingesetzt, um zu analysieren, in welchem Umfang Wehrpflichtige in Operationen und anderen Aktivitäten im Rahmen der kollektiven Abschreckung und Verteidigung der NATO eingesetzt werden können. Der Auftrag ergeht durch eine Kommissionsrichtlinie des Verteidigungsministeriums (Försvarsdepartementet), die am 31. März 2026 veröffentlicht wurde.

– Ziel ist es, eine Regelung sicherzustellen, die auf die verteidigungs- und sicherheitspolitischen Bedürfnisse abgestimmt ist und die Erfüllung der schwedischen Verpflichtungen als NATO-Verbündeter unter Berücksichtigung der Freiheiten und Rechte des Einzelnen ermöglicht, schreibt das Verteidigungsministerium in einer Pressemitteilung.

Die Untersuchung soll sicherstellen, dass die Gesetzgebung auf die Verteidigungs- und Sicherheitsbedürfnisse Schwedens abgestimmt ist und es dem Land ermöglicht, seine Verpflichtungen als NATO-Verbündeter zu erfüllen, während gleichzeitig die Freiheiten und Rechte des Einzelnen berücksichtigt werden.

Der Untersuchungsbeauftragte soll unter anderem den Bedarf analysieren, Wehrpflichtige in der gesamten Konfliktskala der NATO-Verteidigung einzusetzen – sowohl in Situationen, in denen die Regierung einen Bereitschafts- oder Kriegsdienst beschlossen hat, als auch in Situationen, in denen ein solcher Beschluss fehlt. Der Auftrag umfasst zudem die Darlegung der rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz von Wehrpflichtigen, sowohl während der Grundausbildung als auch nach deren Abschluss, sowie die Unterbreitung von Vorschlägen für etwaige Gesetzesänderungen.

Eine Referenzgruppe mit Vertretern aller Reichstagsparteien (Riksdag) soll der Untersuchungskommission angegliedert werden.

Der Auftrag ist spätestens am 26. April 2027 vorzulegen.