Westerberg hat den Auftrag, den Rechtsrahmen für die Herstellung, Bereitstellung und Ausfuhr von Kriegsmaterial zu überprüfen. Dies umfasst auch die Richtlinien für die Ausfuhr und andere internationale Zusammenarbeit, so die Pressemitteilung. Er soll zudem weitere Fragen prüfen, damit der Rechtsrahmen für die Exportkontrolle von Kriegsmaterial aktuell, effektiv und zweckmässig ist.
– Die Regierung geht nun die Frage an, wie der schwedische Exportkontrollrahmen durch eine schwedische NATO-Mitgliedschaft beeinflusst wird. Schweden hat eine strenge und effektive Exportkontrolle von Kriegsmaterial und soll diese auch weiterhin haben. Eine schwedische NATO-Mitgliedschaft und die neue sicherheitspolitische Lage erfordern jedoch gewisse Klarstellungen im Rechtsrahmen, sagt Aussenminister Tobias Billström in der Pressemitteilung.
Die Untersuchung wird im Lichte der schwedischen NATO-Mitgliedschaft und einer veränderten sicherheitspolitischen Lage eingesetzt. Der Auftrag ist darauf beschränkt, Änderungen im Hinblick auf eine bevorstehende NATO-Mitgliedschaft vorzuschlagen, und beinhaltet keine umfassendere Überprüfung der Richtlinien, schreibt das Aussenministerium (UD).
Die Untersuchung soll ausserdem analysieren und vorschlagen, wie die Regierungsrichtlinien für die Ausfuhr und andere internationale Zusammenarbeit angesichts einer schwedischen NATO-Mitgliedschaft aktualisiert werden sollten, einschliesslich Änderungen, die Artikel 3 und 5 des Nordatlantikvertrags berücksichtigen.
Der Ermittler soll auch die Genehmigungsanforderungen für Unterlieferanten der schwedischen Verteidigungsindustrie sowie internationale Kooperationen im Bereich der Entwicklung und Produktion von Kriegsmaterial überprüfen.

