Der Außenpolitische Ausschuss schlägt vor, dass der Reichstag die Gesetzesänderungen genehmigt, die erforderlich sind, damit Schwedens Auslandsnachrichtendienst, Und, seine Tätigkeit am 1. Januar 2027 aufnehmen kann. Der Vorschlag umfasst unter anderem ein neues Gesetz zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Behörde.

Schweden soll Und als neue Behörde einrichten, um die schwedische Nachrichtendiensttätigkeit zu stärken, teilt der Reichstag mit. Laut dem Außenpolitischen Ausschuss bedeutet die Änderung eine umfassende Reform der Tätigkeit.

Das vorgeschlagene Gesetz soll laut der Pressemitteilung Und die Möglichkeit geben, personenbezogene Daten auf zweckmäßige Weise zu verarbeiten, während gleichzeitig die Grundrechte des Einzelnen geschützt werden. Da die Einsichtnahme in die Tätigkeit begrenzt sein wird, sind zudem wirksame Formen der Aufsicht und Kontrolle erforderlich.

Die Regierung geht davon aus, dass Und, ähnlich wie es heute unter anderem für die schwedischen Streitkräfte (Försvarsmakten) gilt, ausländischen Nachrichten- und Sicherheitsdiensten direkten Zugriff auf Register und Datenbanken gewähren kann. Direktzugriff bedeutet, dass ein externer Akteur selbst nach Informationen suchen kann.

Der Ausschuss stellt fest, dass der knappe Zeitplan Herausforderungen mit sich bringt, ist aber der Ansicht, dass die sicherheitspolitische Lage erfordert, dass Und seine Tätigkeit am 1. Januar 2027 aufnimmt. Der Übergang soll ohne Unterbrechungen oder Verschlechterungen der gesamten schwedischen Nachrichtendiensttätigkeit erfolgen.