Das Schreiben folgt auf eine Initiative von Andreas Lundin, dem Sicherheitsbeauftragten des Verteidigungsverbandes (Försvarsförbundet) für die Musikkapelle, der die Angelegenheit an den Verteidigungsverband herangetragen hatte. Dies soll auf dem Hintergrund mehrerer Vorfälle geschehen sein, bei denen der Helm zu Boden gefallen und dabei verformt worden war. Der Verteidigungsverband entschied sich daraufhin, die Angelegenheit an die Arbeitsschutzbehörde weiterzuleiten, worüber Försvarssektorn Nyheter bereits berichtet hat.
Der Kommandeur der Leibgarde, Oberst Stefan Nacksten, hat in Abstimmung mit dem Verteidigungsstab entschieden, dass der Paradesturzhelm ab sofort von keiner der Einheiten der Leibgarde bei berittenen Staatsfeierlichkeiten verwendet werden darf. In der Pressemitteilung der schwedischen Streitkräfte erklärt er:
- Wir werden keine berittenen Wachparaden oder anderen berittenen Dienst mit dem vorhandenen Paradesturzhelm durchführen, da dies nun festgestellt wurde. Es gilt ab sofort ein Verwendungsverbot beim Reiten bis auf Weiteres. Wir arbeiten derzeit daran, so schnell wie möglich eine alternative Lösung mit einem Helm zu finden, der den Sicherheitsanforderungen entspricht und gleichzeitig bei Paraden eingesetzt werden kann.
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