Die Diskriminerungsombudsmannen (DO), die schwedische Antidiskriminierungsbehörde, gibt auf ihrer Website bekannt, dass sie beschlossen hat, Klage gegen die Försvarsmakten (Schwedische Streitkräfte) wegen des automatischen Ausschlusses eines Mannes zu erheben, der für den Wehrdienst geprüft werden wollte. Nach Ansicht der DO hat die schematische Beurteilung, der der Mann unterzogen wurde, dazu geführt, dass er in einer Weise diskriminiert wurde, die mit einer Behinderung zusammenhängt.

Der betreffende Mann hat seit seiner Kindheit eine Diagnose im Autismus-Spektrum. Die Diagnose hat dazu geführt, dass er ohne die Möglichkeit einer individuellen Beurteilung seiner Eignung zur Ableistung des Wehrdienstes von der Möglichkeit ausgeschlossen wurde, für den Wehrdienst geprüft zu werden.

Eine Autismus-Spektrum-Diagnose umfasst auf individueller Ebene große Variationen sowohl hinsichtlich der Einschränkungen, die die Diagnose mit sich bringt, als auch hinsichtlich des Ausmaßes, in dem die Funktionsfähigkeit im Einzelfall beeinträchtigt ist. Die Symptome einer Person können sich zudem häufig im Laufe der Zeit verändern.

– Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Personen mit diesen Diagnosen über die Fähigkeiten verfügen, die für den Militärdienst erforderlich sind, bin ich der Auffassung, dass ein automatischer Ausschluss gegen das Antidiskriminierungsgesetz verstößt. Es geht jedoch nicht darum, dass alle automatisch das Recht haben sollen, Wehrdienst zu leisten, sondern um das Recht, auf der Grundlage der individuellen Voraussetzungen einer Person geprüft zu werden, sagt Diskriminerungsombudsman Lars Arrhenius.

Die DO beantragt in der Klageschrift, dass die Försvarsmakten (Schwedische Streitkräfte) dem Mann eine Diskriminierungsentschädigung in Höhe von 45.000 Schwedischen Kronen zahlen soll.

DO 2022/4076

Fakten

Um die Eignung derjenigen zu beurteilen, die zur Musterung einberufen werden sollen (oder über den sogenannten freiwilligen Einstieg, bei dem Personen auf eigene Initiative einen Antrag auf Ableistung des Militärdienstes stellen können), ist einer der Schritte die Überprüfung, ob die zur Prüfung anstehende Person unter anderem keine frühere Diagnose für Autismus hat. Wer jemals diese Diagnose erhalten hat, gilt gemäß den Verfahrensregeln der Försvarsmakten (Schwedische Streitkräfte) automatisch als ungeeignet für den Militärdienst, unabhängig davon, ob die Person Symptome aufweist, die für die tatsächliche Funktionsfähigkeit von Bedeutung sind.

Die DO hat in einem früheren Aufsichtsbeschluss vom Juni 2021 die Einschätzung getroffen, dass sowohl die Försvarsmakten (Schwedische Streitkräfte) als auch das Plikt- och prövningsverket (Schwedische Behörde für Wehrpflicht und Prüfung) durch den automatischen Ausschluss, den das Verfahren beinhaltet, gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen haben.