Finnlands Oberstes Verwaltungsgericht weist die Beschwerde des deutschen Waffenherstellers Heckler & Koch ab und gibt damit dem finnischen Staat in der Beschaffung neuer Handfeuerwaffen von Sako Oy recht. Das Gericht beruft sich auf eine Ausnahme im EU-Recht, die es erlaubt, Vergabevorschriften zu umgehen, wenn dies zum Schutz wesentlicher Sicherheitsinteressen erforderlich ist.

Am 27. März 2023 wurde der Vertrag öffentlich bekannt gegeben. Das Logistikzentrum der Finnischen Streitkräfte (Puolustusvoimat) hatte gemeinsam mit der Schwedischen Beschaffungsbehörde für Verteidigungsmaterial (FMV) und Sako Oy einen Rahmenvertrag über eine gemeinsame Beschaffung von Handfeuerwaffen ausgehandelt. Der Vertrag umfasst Sturmkarabiner in den Kalibern 5,56x45 und 7,62x51 sowie Scharfschützengewehre in 7,62x51 und Präzisionsgewehre in 8,6 Lapua Magnum, worüber NDS berichtete.

Heckler & Koch legte gegen die Beschaffung Beschwerde ein und argumentierte, dass diese, da sie in Zusammenarbeit mit Schweden durchgeführt wurde, die Vorschriften für das öffentliche Vergabewesen umgehe. Nach Ansicht des Unternehmens hätte der Auftrag ausgeschrieben werden müssen, und es sah sich faktisch ausgeschlossen, als man sich entschied, direkt mit Sako fortzufahren. Daher verfolgte das Unternehmen die Angelegenheit auf dem Rechtsweg mit dem Ziel, die Beschaffung für nichtig erklären zu lassen.

Die Frage wurde auch in Schweden geprüft. Das Verwaltungsgericht Stockholm (Förvaltningsrätten i Stockholm) gab der Schwedischen Beschaffungsbehörde für Verteidigungsmaterial (FMV) recht, den Vertrag abzuschließen, und befand, dass die Beschaffung zum Schutz der wesentlichen Sicherheitsinteressen Schwedens erforderlich gewesen sei. Darüber berichtete NDS vor einem Jahr.

Nun weist auch Finnlands Oberstes Verwaltungsgericht die Beschwerde von Heckler & Koch ab. Der Antrag war bereits 2024 vom finnischen Marktgericht abgewiesen worden, was anschließend an das Oberste Verwaltungsgericht weitergezogen wurde. Dieses bestätigt seinerseits die Entscheidung des Marktgerichts und ist der Auffassung, dass die Beschaffung rechtmäßig ist und die Ausnahmeregelung für die nationale Sicherheit Anwendung findet. Damit wird die Beschwerde von Heckler & Koch abgewiesen und die Beschaffung kann Bestand haben. Das deutsche Unternehmen wird zudem zur Übernahme der im Verfahren entstandenen Prozesskosten verpflichtet.

Im November 2024 bestellte die Schwedische Beschaffungsbehörde für Verteidigungsmaterial (FMV) weitere 22.500 Sturmkarabiner des Modells AK 24 bei Sako, mit geplanten Lieferungen bis ins Jahr 2026.