Die schwedische Regierung hat eine Gesetzgebungsvorlage (Lagrådsremiss) beschlossen, um die Einrichtung eines schwedischen Auslandsnachrichtendienstes zu ermöglichen, mit einem geplanten Start am 1. Januar 2027. Wie zuvor berichtet von NDS (Nordic Defence Sector), soll die Behörde gleichzeitig Teile der Auslandsnachrichtenaktivitäten der schwedischen Streitkräfte (Försvarsmakten) übernehmen, einschließlich Funktionen des Militärischen Nachrichtendienstes (Must).
Laut einer Pressemitteilung der Regierung soll die neue Behörde eine zentrale Rolle bei der Stärkung der schwedischen Nachrichtendienstkapazitäten übernehmen.
„Es ist wichtig, dass wir jetzt neue Fähigkeiten im Nachrichtendienstsystem entwickeln, während sich das Bedrohungsbild verändert, und die neue Behörde wird dabei eine zentrale Rolle spielen. Schweden befindet sich in einer ernsten sicherheitspolitischen Lage", sagt Außenministerin Maria Malmer Stenergard in der Pressemitteilung.
Gemäß der Gesetzgebungsvorlage wird ein neues Gesetz zur Verarbeitung personenbezogener Daten vorgeschlagen, das die Tätigkeit der Behörde regeln soll. Es enthält unter anderem besondere Bestimmungen darüber, wie personenbezogene Daten im Rahmen der Auslandsnachrichtentätigkeit verarbeitet werden dürfen, einschließlich der Möglichkeit, Daten über Gesetzesverstöße zu verarbeiten sowie Informationen international weiterzugeben, wenn dies als notwendig erachtet wird.
Die Vorlage schlägt auch eine Vielzahl von Folgeänderungen in der bestehenden Gesetzgebung vor. Unter anderem wird das Signalaufklärungsgesetz angepasst, damit die neue Behörde die Signalaufklärung ausrichten kann, und das Gesetz über die Verteidigungsnachrichtentätigkeit wird geändert, um den Begriff der Auslandsnachrichtentätigkeit einzuschließen. Die Regierung gibt an, dass es sich dabei im Wesentlichen um eine sprachliche und systematische Änderung handelt, ohne dass sich die inhaltliche Ausrichtung der Tätigkeit ändert.
Auch das Betäubungsmittelkontrollgesetz soll geändert werden, unter anderem um der neuen Behörde entsprechende Möglichkeiten wie den schwedischen Streitkräften einzuräumen, Betäubungsmittel im Rahmen ihrer Tätigkeit zu handhaben.
Darüber hinaus werden Änderungen im Öffentlichkeits- und Geheimschutzgesetz vorgeschlagen, um Informationen der neuen Behörde zu schützen, während gleichzeitig geheimnisbrechende Bestimmungen eingeführt werden, um den Informationsaustausch zu ermöglichen. Die Sicherheitspolizei (Säkerhetspolisen), die schwedischen Streitkräfte (Försvarsmakten) und die Schwedische Verteidigungsradioanstalt (Försvarets radioanstalt, FRA) sollen direkten Zugang zu bestimmten Informationen erhalten, und entsprechende Möglichkeiten können auch ausländischen Nachrichten- und Sicherheitsdiensten im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit eingeräumt werden.
Das Gesetz über qualifizierte Schutzidentitäten wird angepasst, um auch das Personal der neuen Behörde einzuschließen, was die Verwendung geschützter Identitäten bei der Nachrichtengewinnung ermöglicht. Gleichzeitig sollen die Anlagen der Behörde nach dem Schutzgesetz als Schutzobjekte eingestuft werden können.
Auch organisatorische Änderungen sind Teil des Vorschlags. Das Verteidigungsnachrichtengericht (Försvarsunderrättelsedomstolen) soll in Nachrichtengericht (Underrättelsedomstolen) umbenannt werden, und die Aufsichtsbehörde Siun soll einen neuen Namen erhalten, der mit der Auslandsnachrichtentätigkeit verbunden ist. Darüber hinaus wird das Gesetz über die öffentliche Anstellung geändert, sodass das Personal der neuen Behörde besonderen Bestimmungen unterliegt, darunter die Möglichkeit, aus Gründen der nationalen Sicherheit sofort von ihren Aufgaben entbunden zu werden.
Der nächste Schritt ist die Einholung der Stellungnahme des Gesetzgebungsrats (Lagrådet), woraufhin im Juni ein Regierungsentwurf (Proposition) geplant ist. Das Ziel ist, dass die Behörde ihre Tätigkeit am 1. Januar 2027 aufnehmen kann, schreibt die Regierung in der Pressemitteilung.

