In einer Pressemitteilung teilt das Verteidigungsministerium mit, dass die Regierung in einem Gesetzentwurf Änderungen des Sicherheitsschutzgesetzes vorschlägt, um den Bedarf der Schwedischen Streitkräfte (Försvarsmakten) an sicherheitsgeprüftem Wehrpflichtigenpersonal zu gewährleisten sowie sicherzustellen, dass die Sicherheitsüberprüfung effektiv und zweckmäßig durchgeführt wird. Die Vorschläge sehen vor, dass:

- die Schwedischen Streitkräfte (Försvarsmakten) allein für die Sicherheitsüberprüfung von Wehrpflichtigen verantwortlich sein sollen, einschließlich im Zusammenhang mit der Einberufung, - Personen, die für die Einberufung zur Grundausbildung mit Wehrpflicht vorgesehen sind, sowie Personen, die die Grundausbildung mit Wehrpflicht abgeschlossen haben und anschließend in der Tätigkeit der Schwedischen Streitkräfte kriegseingeteilt wurden, von der Anforderung der Zustimmung zur Registerüberprüfung für die Sicherheitsüberprüfung in Sicherheitsklasse 3 ausgenommen werden sollen, und - Personen, die in einer sicherheitsklassifizierten Stelle der Schwedischen Streitkräfte kriegseingeteilt sind, als an der sicherheitssensiblen Tätigkeit teilnehmend gelten sollen und damit für die Dauer des Kriegseinberufungsbeschlusses einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen werden sollen.

Der Gesetzentwurf schlägt außerdem Änderungen des Gesetzes über brennbare und explosive Waren hinsichtlich der Genehmigungs- und Aufsichtsverantwortung der Schwedischen Fernmeldeaufklärungsbehörde (Försvarets radioanstalt, FRA) vor.

Die Änderungen des Sicherheitsschutzgesetzes sollen am 1. Oktober 2023 in Kraft treten. Die Änderungen des Gesetzes über brennbare und explosive Waren sollen am 1. Juli 2023 in Kraft treten.