Die Regierung schlägt vor, die Behörde für Auslandsaufklärung (Myndigheten för utrikes underrättelser) als neue staatliche Behörde mit Wirkung zum 1. Januar 2027 einzurichten. Die Behörde soll Auslandsaufklärung betreiben und die schwedische Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik unterstützen. Die Regierung hat einen Sonderermittler damit beauftragt, die Gründung der Behörde vorzubereiten und durchzuführen.

Gemäß dem Memorandum soll die Behörde bestimmte Aufgaben und Fähigkeiten vom Militärischen Nachrichten- und Sicherheitsdienst MUST (Militära underrättelse- och säkerhetstjänsten) übernehmen, der derzeit Teil der Schwedischen Streitkräfte (Försvarsmakten) ist. Ein Großteil der Auslandsaufklärungstätigkeit der Schwedischen Streitkräfte sowie Teile des Auftrags zur Umweltbeobachtung sollen in die neue Behörde eingegliedert werden.

Die Schwedischen Streitkräfte sollen weiterhin militärische Nachrichtentätigkeit betreiben. Die neue Behörde soll ihre Tätigkeit gemäß dem Gesetz über Auslandsaufklärung ausüben und einem besonderen Regelwerk für die Verarbeitung personenbezogener Daten unterliegen.

Die Regierung hat einen Sonderermittler damit beauftragt, die Gründung der Behörde vorzubereiten und durchzuführen. Das Memorandum schlägt zwei neue Rechtsvorschriften sowie eine Reihe von Änderungen der bestehenden Gesetzgebung vor, um die Tätigkeit der Behörde zu ermöglichen. Es wird vorgeschlagen, dass die neue Behörde demselben Rechtsrahmen unterliegt, der derzeit für die Auslandsaufklärungstätigkeit der Schwedischen Streitkräfte gilt. Dies bedeutet, dass die Behörde in eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen aufgenommen wird und dass der Begriff Verteidigungsaufklärung in der Gesetzgebung durch Auslandsaufklärung ersetzt wird.