Die Regierung schlägt in einem Gesetzentwurf vor, dass die Schwedischen Streitkräfte (Försvarsmakten) dieselben Möglichkeiten erhalten sollen wie die Schwedische Beschaffungsbehörde für Verteidigungsmaterial (Försvarets materielverk, FMV), in bestimmten Fällen Ausnahmen von den Bestimmungen des Gesetzes über die Beschaffung im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich (lagen om upphandling på försvars- och säkerhetsområdet, LUFS) zu beschließen, wenn dies im Hinblick auf Schwedens wesentliche Sicherheitsinteressen erforderlich ist. Laut einer Pressemitteilung auf der Website der Regierung wird vorgeschlagen, die Betragsgrenze, ab der die Schwedischen Streitkräfte und FMV Entscheidungen treffen dürfen, auf 200 Millionen Schwedische Kronen anzuheben.

Der Vorschlag wird vor dem Hintergrund der Sicherheitslage in Europa unterbreitet, weshalb die Beschaffungsmöglichkeiten der Schwedischen Streitkräfte und der FMV vereinfacht und effizienter gestaltet werden müssen.

Dem Vorschlag zufolge sollen die Schwedischen Streitkräfte dieselbe Möglichkeit wie die FMV erhalten, in bestimmten Einzelfällen Ausnahmen vom LUFS zu beschließen, die im Hinblick auf Schwedens wesentliche Sicherheitsinteressen erforderlich sind. Unter normalen Umständen hätten diese Entscheidungen der Genehmigung der Regierung bedurft.  

Die Regierung schlägt außerdem vor, die Betragsgrenze, ab der die Schwedischen Streitkräfte und die Schwedische Beschaffungsbehörde für Verteidigungsmaterial Ausnahmen vom Gesetz über die Beschaffung im Verteidigungs- und Sicherheitsbereich im Hinblick auf Schwedens wesentliche Sicherheitsinteressen beschließen dürfen, auf 200.000.000 Schwedische Kronen anzuheben.

Die Gesetzesänderungen sollen vorschlagsgemäß am 1. Juni 2023 in Kraft treten.